Beschädigtes Fahrzeug gekauft

  • Hallo,



    es geht hier zwar nicht um einen Rallye, aber das könnte jedes Fahrzeug betreffen.



    Ich habe am 22.02.2011 bei einem Händler (bezieht angeblich alle seine Gebrauchten bei BMW) einen BMW320d (Kombi) mit 96300 km, Bj 2007, gekauft.


    Ich hatte gesehen, dass die Reifen innen abgelaufen waren, was beim 3er mit M-Paket öfter vorkommt.


    Ich habe den Wagen dann am 18.03.11 angemeldet (wegen Winter, Verzollung, ...).


    Am 14.04.2011 wollte ich für neue Reifen schauen und vorher Spur und Sturz prüfen lassen. Nun stellt sich heraus, dass die linke Seite vorne ausserhalb der Toleranz liegt d.h. ich hab über 2° negativen Sturz. ?(



    Der Reifenhändler tippt auf ein verbogenes Federbein. ;(


    Bei genauem Hinsehen sehe ich dann unter einem Steinschlag, dass die Stosstange mal ne andere Farbe hatte.


    Scheint also ein Unfaller zu sein. ;(



    Das Fahrzeug wurde mir als unfallfrei, ohne Gewährleistung, mit Garantie auf Motor, Getriebe, ... verkauft.


    Ich habe den Händler per E-Mail und telefonisch informiert. Der will nix davon wissen. :cursing:



    Das ganze liegt jetzt bei meiner Versicherung.



    Die sagen, dass der Händler das Recht hat nachzubessern, was für mich ok ist. Nur der Händler ist 400km weit weg.



    Kann ich verlangen, dass er die Reparatur beim örtlichen BMW Händler machen lässt?


    Falls er sich weigert, was dann?


    Falls der Kaufvetrtrag annuliert wird, muss ich dann für die gefahrenen KM (inzwischen kanpp 4000) bezahlen?


    Kann ich die Steuer (Anmeldegebühr) von 800 Euro zurück verlangen? :help:



    Was ich außerdem seltsam finde ist, dass die Versicherung den Händler nun anschreibt, obwohl noch kein unabhängiger Experte den genauen Schaden identifiziert hat. Das mit dem verbogenen Federbein ist geschätzt, bzw. vielleicht nicht das einzige was verbogen ist!


    Bin für jede Erfahrung, die ihr schon gemacht habt dankbar.



    Gruss,


    Fly

  • Auch wenn dir das wahrscheinlich schon mehrere Leute gesagt haben, aber ich rate dir hierzu einen Anwalt einzuschalten. Vorrausgesetzt du hast Rechtschutz.


    Ich weiss nur das du den Schaden nicht bei einem BMW Händler bei dir in der Nähe reparieren lassen darfst. Der Verkäufer hat das Recht dazu, den Schaden, falls er dies tut, bei sich reparieren zu lassen.


    Aber für mich hat der Wagen durch den Unfall auch eine Wertminderung.


    Das größte Problem seh ich aber darin, das du dem Verkäufer beweisen musst, das der Schaden beim Kauf schon vorhanden war. Er könnte sich nämlich zurücklehnen und sagen das der Schaden später entstanden sei.


    Mein Tip: Anwalt!

  • Die Beweispflicht liegt hier bei dir. Und zwar insofern dass du beweisen musst dass der Händler vom Schaden wusste. Also auf jeden Fall nen Anwalt nehmen. Das mit der bezahlten Steuer ist ja so dass du den Restbetrag wieder zurück bekommst. Du zahlst die Steuer ja für ein Jahr im Voraus. Wenn du ihn vorher wieder abmeldest bekommst du den "unverbrauchten" Betrag also wieder zurück. Ich würd den Händler nochmal anrufen oder am besten schriftlich in Kenntnis setzen dass du jetzt einen Anwalt nimmst.

  • Rechtschutz ist eingeschaltet.


    Die Sache liegt bei der Dekra.


    Bei der Steuer in Belgien ist es leider so:


    - Anmeldesteuer +/- 800 Euro
    - Jahressteuer +/- 400 Euro


    je nach Hubraum und PS


    Die erste Steuer ist immer weg. Die Jahressteuer wird effektiv verrechnet.



    Ich habe gehört, dass die Gewährleistung gesetzlich verpflichtend ist.


    Ich bin doch ein einfacher Kunde und kein Fachmann. Wenn sich also nachweisen lässt, dass er Wagen einen Unfall hatte, der nicht korrekt repariert wurde und der Wagen als unfallfrei verkauft wurde, habe ich doch Chancen, oder?!


    Außerdem habe ich zufällig bereits nach Monat gesehen, dass der Wagen einen Unfall hatte, das hätte ich ja auch erst in ein paar Monaten merken können!

  • Wenn du das Auto unfallfrei gekauft hast (steht hoffentlich im Vertrag) dann muss der Händler beweisen, dass das Auto zu dem Zeitpunkt des kaufs auch Unfallfrei war 8in den ersten drei Monaten, danach du). Wenn der Anwalt gut ist bekommt Ihr den sogar wegen arglistiger Täuschung dran. Wichtig: Nichts an dem Auto machen. Der Händler hat Anspruch dreimal nachzubessern!!


    Genauso ohne Gewährleistung. Das geht in DE nicht. Auch wenn du das Auto beim Metzger kaufst und der Kaufvertrag über die Firma läuft ist er verpflichtet dir Gewährleistung zugeben!!